Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA gibt grünes Licht für die an die Omikron-Variante BA.4/5-Variante angepassten Corona-Auffrischimpfungen von BioNTech/Pfizer. Der zuständige Ausschuss der EMA empfahl die Zulassung der Booster, die sich sowohl gegen die Omikron-Untervariante BA.4/5-Variante als auch gegen den ursprünglichen Virusstamm richten.
Er ist ausschließlich zum Boostern von Personen ab 12 Jahren bestimmt, die bereits grundimmunisiert sind. Die Impfstoffe können nicht für eine Grundimmunisierung eingesetzt werden. Hierfür stehen weiterhin die bisher eingesetzten Vakzine bereit.
Wir bieten Ihnen ab sofort Termine für den an BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Mit neuen Maßnahmen werden unter anderem Änderungen bezüglich des Impfzertifikats getroffen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erläutert, dass grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich ist, um als "vollständig geimpft" zu gelten.
Bislang galt eine Person als vollständig geimpft, wenn mindestens zwei Einzelimpfungen vorlagen. Bei Personen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben, reichte aktuell eine Impfung aus.
Ab 1. Oktober werden mit der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes drei Einzelimpfungen nötig sein, um den vollständigen Impfstatus zu erhalten. Zudem muss die dritte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Zweifach geimpfte Personen mit einer nachweislich erfolgten Infektion gelten ebenfalls als vollständig geimpft. Die Infektion ist nachzuweisen durch einen Antikörpertest, welcher vor der ersten Impfung erfolgt ist. Es gilt auch eine durch den PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion, sofern diese entweder vor der zweiten Impfung liegt oder nach der zweiten Impfung und zudem 28 Tage vergangen sind.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischimpfung. Zudem wird Personen ab 18 Jahren, mit Vorerkrankungen sowie mit Immunschwächen eine zweite Auffrischimpfung empfohlen. Kinder im Alter von fünf bis elf, welche bei voller Gesundheit sind, sollten zunächst nur eine Impfdosis erhalten. Gesunde Kinder, welche im engen Kontakt mit Risikogruppen stehen, wird eine Grundimmunisierung empfohlen.
Achtung: Personen, welche derzeit keine Auffrischimpfung erhalten haben (dritte Impfung und nicht genesen) verlieren zum Oktober ihren Impfstatus.
Die Neuauflage bringt außerdem eine Veränderung der bundesweiten Basis-Schutzmaßnahmen mit sich. Landesweit gilt ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr sowie auch in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe.
Wie impfen Sie in allen unseren sieben Standorten gegen COVID-19. Für Ihre Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung können Sie sich hier online über Doctolib einen Termin buchen. Anhand der Liefermenge der Vakzine passen wir wöchentlich die Impftermine an.
Wir bieten jeder Person, ab Vollendung des 5. Lebensjahres und überwiegendem Aufenthalt in Deutschland, eine Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff an. Boostern können sich alle Personen ab 12 Jahren, dabei gibt es keine Priorisierung zu beachten. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung bei Erwachsenen bereits nach drei Monaten.
Haben Sie vorab noch Fragen, sind sich unschlüssig oder haben Zweifel aufgrund bestehender Diagnosen? Dann vereinbaren Sie bitte vorab einen Beratungstermin bei Ihrem Hausarzt oder bei uns.
Gemeinsam gegen Corona – jede Impfung zählt!
Sie bekommen Ihr Impfzertifikat automatisch per Post zugestellt, wenn Sie bei uns gegen COVID-19 geimpft wurden und Ihren vollständigen Impfschutz erlangt haben. Sie müssen uns aus diesem Grund nicht telefonisch kontaktieren oder in unseren Filialen erscheinen. Alle extern geimpften Personen kommen bei Bedarf bitte mit ihrem Personalausweis, Impfpass und ihrer Krankenkassenkarte bei uns vorbei. Sie erhalten nach der Beauftragung Ihr Impfzertifikat ebenfalls per Post zugestellt. Aufgrund des hohen Aufkommens, kann es in beiden Fällen zu Verzögerungen bei der Ausstellung kommen.
Bitte beachten Sie, dass der vollständige Impfschutz erst 14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19 Impfstoffdosen gegeben ist und somit auch die Nachweise erst ab Tag 15 ihre Gültigkeit erlangen.
COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer & Moderna)
COVID-19-Impfung mit Vektor-Impfstoff (Vaxzevria ehemals AstraZeneca und Janssen)
Sie können sich in unserer Teststelle per WALK-IN einem Schnelltest auf das Coronavirus unterziehen. PCR-Tests sind dort von Mo - Fr bis 16 Uhr möglich.
Für einen Corona Schnelltest können Sie sich wie gewohnt vorab online oder direkt vor Ort registrieren.
Liebe Patientinnen und Patienten,
für einen Besuch in unseren Praxen gilt bitte Folgendes zu beachten:
Um sich selbst, andere Patienten und unser Praxispersonal nicht unnötig zu gefährden, bitten wir Sie im Verdachtsfall, uns vorab telefonisch zu kontaktieren. In einer kurzen Anamnese klären wir mit Ihnen die wichtigsten Faktoren und die weitere Vorgehensweise ab.
Bei einem Praxisbesuch bitten wir Sie nachfolgende Hygiene Regeln zu beachten:
Laufend aktualisierte Informationen rund um das Coronavirus lesen Sie auch auf folgender Seite: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Hatte ich vielleicht schon eine Corona Infektion? – Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass ein hoher Anteil der Corona-Infizierten geringe Krankheitszeichen oder sogar einen symptomlosen Verlauf haben.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie den Corona Virus schon hinter sich haben, bieten wir Ihnen ab sofort einen hochspezifischen Antikörpertest in unseren Praxen an. Es handelt sich hierbei nicht um einen Schnelltest, sondern um einen quantitativen Test. Dazu wird Ihre Blutprobe zur Auswertung in unser Partnerlabor Synlab geschickt. Der angewandte Roche Antikörpertest hat eine Sensitivität1 von 100 Prozent und eine Spezifität2 von 99,8 Prozent. Ab zwei Wochen nach einer Infektion mit dem Coronavirus werden Antikörper gebildet. Werden diese im Blut nachgewiesen, ist eine zurückliegende Infektion wahrscheinlich.
Das Ergebnis erfahren Sie nach 3 – 5 Tagen von uns. Die Kosten für den Corona-Antikörpertest werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie erhalten daher von unserem Partnerlabor eine Rechnung in Höhe von 31,12 Euro. Die Rechnung kann ausschließlich per Überweisung und nicht in unseren Praxen bezahlt werden. Auch für Unternehmen bieten wir die Corona-Antikörpertestung an.
Für den Nachweis einer akuten Infektion ist dieser Test nicht geeignet. Daher sollten Sie im Verdachtsfall, bei einer Atemwegsinfektion, weiterhin einen Abstrich zur PCR-Analyse entnehmen lassen.
Sprechen Sie uns einfach an, wir sind für Sie da.
*Der Test weist eine hohe Sensitivität und eine sehr gute Spezifität auf. Nur 0,32 % der positiven Fälle werden übersehen.
Da es sich um neutralisierende Antikörper handelt, ist bei positivem Testergebnis eine längere Immunität anzunehmen. Dies muss allerdings noch in einer größeren Studie bestätigt werden. Der Nachweis von Antikörpern entbindet daher nicht von den üblichen Verhaltensregeln und Vorschriften!
Es kursieren unzählige Geschichten und Verschwörungen zum COVID-19 Impfstoff. Unter anderem auch, ob eine RNA-Impfung das Erbgut verändert. Für diese Frage möchten wir Ihnen nachfolgendes Video von Martin Moder vorstellen:
Martin Moder ist promovierter Molekularbiologe der Universität Wien und Wissenschaftskabarettist. Im Video erklärt er, warum eine RNA-Impfung das Erbgut nicht verändert. Das Video ist im Rahmen der Initiative „M.E.G.A. – Make Europe Gscheit Again“ entstanden – in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bzw. im Rahmen des Wettbewerbs #EUmythbusters.
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA gibt grünes Licht für die an die Omikron-Variante BA.4/5-Variante angepassten Corona-Auffrischimpfungen von BioNTech/Pfizer. Der zuständige Ausschuss der EMA empfahl die Zulassung der Booster, die sich sowohl gegen die Omikron-Untervariante BA.4/5-Variante als auch gegen den ursprünglichen Virusstamm richten.
Er ist ausschließlich zum Boostern von Personen ab 12 Jahren bestimmt, die bereits grundimmunisiert sind. Die Impfstoffe können nicht für eine Grundimmunisierung eingesetzt werden. Hierfür stehen weiterhin die bisher eingesetzten Vakzine bereit.
Wir bieten Ihnen ab sofort Termine für den an BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Mit neuen Maßnahmen werden unter anderem Änderungen bezüglich des Impfzertifikats getroffen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erläutert, dass grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich ist, um als "vollständig geimpft" zu gelten.
Bislang galt eine Person als vollständig geimpft, wenn mindestens zwei Einzelimpfungen vorlagen. Bei Personen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben, reichte aktuell eine Impfung aus.
Ab 1. Oktober werden mit der Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes drei Einzelimpfungen nötig sein, um den vollständigen Impfstatus zu erhalten. Zudem muss die dritte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Zweifach geimpfte Personen mit einer nachweislich erfolgten Infektion gelten ebenfalls als vollständig geimpft. Die Infektion ist nachzuweisen durch einen Antikörpertest, welcher vor der ersten Impfung erfolgt ist. Es gilt auch eine durch den PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion, sofern diese entweder vor der zweiten Impfung liegt oder nach der zweiten Impfung und zudem 28 Tage vergangen sind.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen grundimmunisierten Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischimpfung. Zudem wird Personen ab 18 Jahren, mit Vorerkrankungen sowie mit Immunschwächen eine zweite Auffrischimpfung empfohlen. Kinder im Alter von fünf bis elf, welche bei voller Gesundheit sind, sollten zunächst nur eine Impfdosis erhalten. Gesunde Kinder, welche im engen Kontakt mit Risikogruppen stehen, wird eine Grundimmunisierung empfohlen.
Achtung: Personen, welche derzeit keine Auffrischimpfung erhalten haben (dritte Impfung und nicht genesen) verlieren zum Oktober ihren Impfstatus.
Die Neuauflage bringt außerdem eine Veränderung der bundesweiten Basis-Schutzmaßnahmen mit sich. Landesweit gilt ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr sowie auch in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufe.
Wie impfen Sie in allen unseren sieben Standorten gegen COVID-19. Für Ihre Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung können Sie sich hier online über Doctolib einen Termin buchen. Anhand der Liefermenge der Vakzine passen wir wöchentlich die Impftermine an.
Wir bieten jeder Person, ab Vollendung des 5. Lebensjahres und überwiegendem Aufenthalt in Deutschland, eine Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff an. Boostern können sich alle Personen ab 12 Jahren, dabei gibt es keine Priorisierung zu beachten. Die STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung bei Erwachsenen bereits nach drei Monaten.
Haben Sie vorab noch Fragen, sind sich unschlüssig oder haben Zweifel aufgrund bestehender Diagnosen? Dann vereinbaren Sie bitte vorab einen Beratungstermin bei Ihrem Hausarzt oder bei uns.
Gemeinsam gegen Corona – jede Impfung zählt!
Sie bekommen Ihr Impfzertifikat automatisch per Post zugestellt, wenn Sie bei uns gegen COVID-19 geimpft wurden und Ihren vollständigen Impfschutz erlangt haben. Sie müssen uns aus diesem Grund nicht telefonisch kontaktieren oder in unseren Filialen erscheinen. Alle extern geimpften Personen kommen bei Bedarf bitte mit ihrem Personalausweis, Impfpass und ihrer Krankenkassenkarte bei uns vorbei. Sie erhalten nach der Beauftragung Ihr Impfzertifikat ebenfalls per Post zugestellt. Aufgrund des hohen Aufkommens, kann es in beiden Fällen zu Verzögerungen bei der Ausstellung kommen.
Bitte beachten Sie, dass der vollständige Impfschutz erst 14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19 Impfstoffdosen gegeben ist und somit auch die Nachweise erst ab Tag 15 ihre Gültigkeit erlangen.
COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer & Moderna)
COVID-19-Impfung mit Vektor-Impfstoff (Vaxzevria ehemals AstraZeneca und Janssen)
Sie können sich in unserer Teststelle per WALK-IN einem Schnelltest auf das Coronavirus unterziehen. PCR-Tests sind dort von Mo - Fr bis 16 Uhr möglich.
Für einen Corona Schnelltest können Sie sich wie gewohnt vorab online oder direkt vor Ort registrieren.
Liebe Patientinnen und Patienten,
für einen Besuch in unseren Praxen gilt aktuell bitte Folgendes zu beachten:
Um sich selbst, andere Patienten und unser Praxispersonal nicht unnötig zu gefährden, bitten wir Sie im Verdachtsfall, uns vorab telefonisch zu kontaktieren. In einer kurzen Anamnese klären wir mit Ihnen die wichtigsten Faktoren und die weitere Vorgehensweise ab.
Bei einem Praxisbesuch bitten wir Sie nachfolgende Hygiene Regeln zu beachten:
Laufend aktualisierte Informationen rund um das Coronavirus lesen Sie auch auf folgender Seite: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Hatte ich vielleicht schon eine Corona Infektion? – Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass ein hoher Anteil der Corona-Infizierten geringe Krankheitszeichen oder sogar einen symptomlosen Verlauf haben.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie den Corona Virus schon hinter sich haben, bieten wir Ihnen ab sofort einen hochspezifischen Antikörpertest in unseren Praxen an. Es handelt sich hierbei nicht um einen Schnelltest, sondern um einen quantitativen Test. Dazu wird Ihre Blutprobe zur Auswertung in unser Partnerlabor Synlab geschickt. Der angewandte Roche Antikörpertest hat eine Sensitivität1 von 100 Prozent und eine Spezifität2 von 99,8 Prozent. Ab zwei Wochen nach einer Infektion mit dem Coronavirus werden Antikörper gebildet. Werden diese im Blut nachgewiesen, ist eine zurückliegende Infektion wahrscheinlich.
Das Ergebnis erfahren Sie nach 3 – 5 Tagen von uns. Die Kosten für den Corona-Antikörpertest werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie erhalten daher von unserem Partnerlabor eine Rechnung in Höhe von 31,12 Euro. Die Rechnung kann ausschließlich per Überweisung und nicht in unseren Praxen bezahlt werden. Auch für Unternehmen bieten wir die Corona-Antikörpertestung an.
Für den Nachweis einer akuten Infektion ist dieser Test nicht geeignet. Daher sollten Sie im Verdachtsfall, bei einer Atemwegsinfektion, weiterhin einen Abstrich zur PCR-Analyse entnehmen lassen.
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*Der Test weist eine hohe Sensitivität und eine sehr gute Spezifität auf. Nur 0,32 % der positiven Fälle werden übersehen.
Da es sich um neutralisierende Antikörper handelt, ist bei positivem Testergebnis eine längere Immunität anzunehmen. Dies muss allerdings noch in einer größeren Studie bestätigt werden. Der Nachweis von Antikörpern entbindet daher nicht von den üblichen Verhaltensregeln und Vorschriften!
Es kursieren unzählige Geschichten und Verschwörungen zum COVID-19 Impfstoff. Unter anderem auch, ob eine RNA-Impfung das Erbgut verändert. Für diese Frage möchten wir Ihnen nachfolgendes Video von Martin Moder vorstellen:
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